Freitag, 17. August 2012

Einwendung der Bürgerinitiative zum Entwurf des Regionalplans - Nachahmung empfohlen! Bis zum 3. September an einheitlicher.regionalplan@vrrn.de.


Initiative „ Schützt die Weinheimer Breitwiesen“

An den     
Verband Region Rhein-Neckar
P7, 20-27
68161 Mannheim
Einwendung zum Entwurf
des Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar

 Hiermit wendet sich die Bürgerinitiative „Schützt die Weinheimer Breitwiesen“ gegen die im Entwurf des Regionalplanes dargestellte Flächennutzung in den Weinheimer Bereichen Hammelsbrunnen und Breitwiesen.

Der Bereich Hammelsbrunnen ist in beiden Karten als geplante Siedlungsfläche dargestellt, in der Raumnutzungskarte und auch in der Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt. Es handelt sich hier um ein schon länger geplantes Gewerbegebiet, das aber nicht über eine Vorplanung hinaus kam.

Der Bereich Breitwiesen ist in der Raumnutzungskarte als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft dargestellt. Nur hier ist zu erkennen, dass die Stadt Weinheim die Möglichkeit eines Flächentauschs vorangemeldet hat.

Wir wenden uns als Bürgerinitiative in erster Linie gegen die Nutzung des Gebietes Breitwiesen als Gewerbegebiet, sehen aber auch den Hammelsbrunnen als besonders schützenswerten Bereich. Bezeichnenderweise ist der ökologische und auch der Naherholungswert des Hammelsbrunnen von der Stadtverwaltung und der Mehrheit des Gemeinderates erst erkannt worden, nachdem diese Fläche viele Jahre vergeblich als Gewerbegebiet auf dem Markt war, ganz deutlich aus Mangel an Interessenten.


Ziele und Grundsätze der Regionalplanung sind auf der S. 45 des Textes zutreffend und gesetzlichen Grundlagen entsprechend dargestellt. Allerdings handelt es sich bei diesen allgemeinen Vorgaben nur um Sollbestimmungen, so dass Ausnahmen offenbar hingenommen werden.

Wir erwarten aber eine strenge Einhaltung der allgemeinen Vorgaben. Wozu sollten sie sonst formuliert sein? Vertrauen in die Tauglichkeit der Regionalplanung lässt sich gerade für uns BürgerInnen und Bürger nur herstellen, wenn die Ausführungen den Grundsätzen auch entsprechen.

Hier aber finden sich für den Weinheimer Bereich klare Widersprüche:

·        In den Grundsätzen auf S. 45 heißt es, dass „verfügbare Flächenpotentiale im Siedlungsbestand, wie z.B. Brach- und Konversionsflächen, vorrangig vor anderen Flächenpotentialen zu nutzen sind“. Tatsächlich gibt es in der nächsten Umgebung über 750 ha an Konversionsflächen sowie im Stadtgebiet selbst über 40 ha verfügbare Gewerbeflächen. Letzteres errechnet sich aus den Angaben des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts der Stadt Weinheim. Neue Flächen sind also keinesfalls anzutasten.

·        Außerdem wird vorgegeben, dass zusätzliche Bauflächen an die bestehende Bebauung anknüpfen und geringen ökologischen Konflikt aufweisen sollen. Beide Vorgaben werden im Fall Breitwiesen grob missachtet! Der Bereich Breitwiesen ragt weit hinein in landwirtschaftliches Gebiet und knüpft noch weit weniger an die bestehende Bebauung an als der Hammelsbrunnen. Die ökologischen Konflikte, das sagen uns die Naturschutzverbände, sind bei beiden Gebieten vorhanden. Es kann nicht behauptet werden, dass nur nach §30 BNatSchG geschützte Biotope wie z.B. Feldhecken schützenwert sind. Gerade die Feldflur bietet für Vögel wie Feldlerchen und Milane bessere Lebensgrundlagen als ein kleinräumig genutztes Gebiet. Beide Gebiete besitzen also eigene ökologische Werte.

·        Weiter heißt es in den Vorgaben: „Die interkommunale Zusammenarbeit bei der Ausweisung, Entwicklung und Nutzung von gewerblichen Bauflächen soll verstärkt angestrebt werden.“ Gerade hier in der Metropolregion ist statt dieser Soll-Bestimmung eine klare Anweisung zu formulieren. Das Zusammenführen und die Koordination des Verlaufs kann nur vom Verband Region Rhein-Neckar übernommen werden. Wir erwarten hier verbindliche Vorgaben und Initiativen.

·        Die Vorgaben betonen, dass „an den Standorten der regionalen Gewerbe­schwerpunkte ... die Bestandssicherung und Weiterentwicklung vorhandener Betriebe vorrangige Aufgabe“ ist. Darunter ist hoffentlich auch zu verstehen, dass die Zukunft landwirtschaftlicher Betriebe zu sichern ist. Diese würden nämlich insbesondere bei einer Bebauung der Breitwiesen erhebliche Verluste erleiden, bis hin zur Existenzgefährdung. Unsere landwirtschaftliche Fläche ist eben nicht nur mögliches Siedlungsgebiet sondern besitzt eine eigene Schutzwürdigkeit als Fläche unserer ortsnahen Nahrungsmittelproduktion.

Zusätzlich sind in der Landschaftsrahmenplanung sowie im Umweltbericht hervorragende Zielsetzungen formuliert zum Umwelt- und Naturschutz, zur Erhaltung des Landschaftsbildes und der biologischen Vielfalt. Außerdem wird die „Sicherung der Böden, ihrer ökologischen Funktionen und ihrer nachhaltigen Nutzbarkeit“ als zentrales Ziel herausgestellt ebenso wie die Reduktion der Flächeninanspruch­nahme. Diese sehr ausführlich dargestellten Ziele werden aber durch ein mögliches Gewerbegebiet in den Breitwiesen konterkariert. Das darf der Verband Region Rhein-Neckar in Hinblick auf seine eigenen Grundsätze nicht zulassen.

Die Bürgerinitiative „Schützt die Weinheimer Breitwiesen“ wendet sich aus den genannten Gründen gegen die Nutzung des Gebietes Breitwiesen als Gewerbegebiet. Der gesamte Bereich in der Nordostecke des Autobahnkreuzes ist wie die Umgebung als Vorranggebiet für die Landwirtschaft darzustellen und auch als Bestandteil des Regionalen Grünzugs.

Für die Bürgerinitiative „Schützt die Weinheimer Breitwiesen“
              Karl Bär                       Ingrid Hagenbruch             Elisabeth Kramer
      Andrea Reister                        Susanne Tröscher                  Dr. Arnulf Tröscher
Dorothea Meuren                     Matthias Hördt

Texte und Karten des Regionalplanentwurfs sind zu finden unter 
www.vrrn.de (Regionalplanung)