Initiative „
Schützt die Weinheimer Breitwiesen“
An den
Verband Region Rhein-Neckar
P7, 20-27
68161 Mannheim
Einwendung
zum Entwurf
des
Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar
Hiermit wendet sich die Bürgerinitiative „Schützt die
Weinheimer Breitwiesen“ gegen die im Entwurf des Regionalplanes dargestellte
Flächennutzung in den Weinheimer Bereichen Hammelsbrunnen und Breitwiesen.
Der Bereich Hammelsbrunnen ist in beiden Karten als geplante
Siedlungsfläche dargestellt, in der Raumnutzungskarte und auch in der
Erläuterungskarte Natur, Landschaft und Umwelt. Es handelt sich hier um ein
schon länger geplantes Gewerbegebiet, das aber nicht über eine Vorplanung
hinaus kam.
Der Bereich Breitwiesen ist in der Raumnutzungskarte als
Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft dargestellt. Nur hier ist zu erkennen,
dass die Stadt Weinheim die Möglichkeit eines Flächentauschs vorangemeldet hat.
Wir wenden uns als Bürgerinitiative in erster Linie gegen
die Nutzung des Gebietes Breitwiesen als Gewerbegebiet, sehen aber auch den
Hammelsbrunnen als besonders schützenswerten Bereich. Bezeichnenderweise ist
der ökologische und auch der Naherholungswert des Hammelsbrunnen von der
Stadtverwaltung und der Mehrheit des Gemeinderates erst erkannt worden, nachdem
diese Fläche viele Jahre vergeblich als Gewerbegebiet auf dem Markt war, ganz
deutlich aus Mangel an Interessenten.
Ziele und Grundsätze der Regionalplanung sind auf der S. 45
des Textes zutreffend und gesetzlichen Grundlagen entsprechend dargestellt.
Allerdings handelt es sich bei diesen allgemeinen Vorgaben nur um
Sollbestimmungen, so dass Ausnahmen offenbar hingenommen werden.
Wir erwarten aber
eine strenge Einhaltung der allgemeinen Vorgaben. Wozu sollten sie sonst
formuliert sein? Vertrauen in die Tauglichkeit der Regionalplanung lässt sich
gerade für uns BürgerInnen und Bürger nur herstellen, wenn die Ausführungen den
Grundsätzen auch entsprechen.
Hier aber finden sich
für den Weinheimer Bereich klare Widersprüche:
·
In den Grundsätzen auf S. 45 heißt es, dass
„verfügbare Flächenpotentiale im Siedlungsbestand, wie z.B. Brach- und
Konversionsflächen, vorrangig vor anderen Flächenpotentialen zu nutzen sind“.
Tatsächlich gibt es in der nächsten Umgebung über 750 ha an Konversionsflächen
sowie im Stadtgebiet selbst über 40 ha verfügbare Gewerbeflächen. Letzteres
errechnet sich aus den Angaben des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts der Stadt
Weinheim. Neue Flächen sind also keinesfalls anzutasten.
·
Außerdem wird vorgegeben, dass zusätzliche
Bauflächen an die bestehende Bebauung anknüpfen und geringen ökologischen
Konflikt aufweisen sollen. Beide Vorgaben werden im Fall Breitwiesen grob
missachtet! Der Bereich Breitwiesen ragt weit hinein in landwirtschaftliches
Gebiet und knüpft noch weit weniger an die bestehende Bebauung an als der
Hammelsbrunnen. Die ökologischen Konflikte, das sagen uns die
Naturschutzverbände, sind bei beiden Gebieten vorhanden. Es kann nicht
behauptet werden, dass nur nach §30 BNatSchG geschützte Biotope wie z.B.
Feldhecken schützenwert sind. Gerade die Feldflur bietet für Vögel wie
Feldlerchen und Milane bessere Lebensgrundlagen als ein kleinräumig genutztes
Gebiet. Beide Gebiete besitzen also eigene ökologische Werte.
·
Weiter heißt es in den Vorgaben: „Die
interkommunale Zusammenarbeit bei der Ausweisung, Entwicklung und Nutzung von
gewerblichen Bauflächen soll verstärkt angestrebt werden.“ Gerade hier in der
Metropolregion ist statt dieser Soll-Bestimmung eine klare Anweisung zu
formulieren. Das Zusammenführen und die Koordination des Verlaufs kann nur vom
Verband Region Rhein-Neckar übernommen werden. Wir erwarten hier verbindliche
Vorgaben und Initiativen.
·
Die Vorgaben betonen, dass „an den Standorten
der regionalen Gewerbeschwerpunkte ... die Bestandssicherung und
Weiterentwicklung vorhandener Betriebe vorrangige Aufgabe“ ist. Darunter ist
hoffentlich auch zu verstehen, dass die Zukunft landwirtschaftlicher Betriebe
zu sichern ist. Diese würden nämlich insbesondere bei einer Bebauung der
Breitwiesen erhebliche Verluste erleiden, bis hin zur Existenzgefährdung.
Unsere landwirtschaftliche Fläche ist eben nicht nur mögliches Siedlungsgebiet
sondern besitzt eine eigene Schutzwürdigkeit als Fläche unserer ortsnahen Nahrungsmittelproduktion.
Zusätzlich sind in der Landschaftsrahmenplanung sowie im
Umweltbericht hervorragende Zielsetzungen formuliert zum Umwelt- und
Naturschutz, zur Erhaltung des Landschaftsbildes und der biologischen Vielfalt.
Außerdem wird die „Sicherung der Böden, ihrer ökologischen Funktionen und ihrer
nachhaltigen Nutzbarkeit“ als zentrales Ziel herausgestellt ebenso wie die
Reduktion der Flächeninanspruchnahme. Diese
sehr ausführlich dargestellten Ziele werden aber durch ein mögliches Gewerbegebiet
in den Breitwiesen konterkariert. Das darf der Verband Region Rhein-Neckar in
Hinblick auf seine eigenen Grundsätze nicht zulassen.
Die Bürgerinitiative „Schützt die Weinheimer Breitwiesen“
wendet sich aus den genannten Gründen gegen die Nutzung des Gebietes
Breitwiesen als Gewerbegebiet. Der gesamte Bereich in der Nordostecke des
Autobahnkreuzes ist wie die Umgebung als Vorranggebiet
für die Landwirtschaft darzustellen und auch als Bestandteil des Regionalen
Grünzugs.
Für die Bürgerinitiative „Schützt die
Weinheimer Breitwiesen“
Karl Bär
Ingrid Hagenbruch Elisabeth Kramer
Andrea
Reister
Susanne
Tröscher Dr.
Arnulf Tröscher
Dorothea Meuren Matthias Hördt
Texte und Karten des Regionalplanentwurfs sind zu finden unter
www.vrrn.de (Regionalplanung)