Seit dem 16. März ist viel geschehen.
Der Info-Abend der Bürgerinitiative war ein voller Erfolg:
an die 200 Zuhörer, ganz viele haben mitdiskutiert. Und vor allem:
Rechtsanwalt Hotstegs hat die beiden Gutachten (s.u.) verglichen,
und kam bei einigen Für und Wider für beide Gutachten zu dem Schluss:
Das Bürgerbegehren
mit ca. 4700 gültigen Unterschriften
ist als rechtmäßig anzuerkennen.
ist als rechtmäßig anzuerkennen.
Trotzdem hat der Gemeinderat am 21. März 2012 anders
entschieden, der OB hatte mit seinem Widerspruchsrecht gedroht. Da hat die Mehrheit sich gedrückt und die Entscheidung über das
Bürgerbegehren vertagt.
Stattdessen:
Es soll eine „Bürgerbeteiligung“ stattfinden - nach den Vorschlägen einer Wuppertaler Forschungsstelle. War das Bürgerbegehren der BI etwa keine Bürgerbeteiligung?
Es soll eine „Bürgerbeteiligung“ stattfinden - nach den Vorschlägen einer Wuppertaler Forschungsstelle. War das Bürgerbegehren der BI etwa keine Bürgerbeteiligung?
Was nun folgt, ist einfach
nur Verschleppung:
Es gab ein „Dialogforum“ am 22. Mai mit Prof. Lietzmann aus
Wuppertal, der allen klargemacht hat, dass dies ein „wissenschaftlich
untermauertes Verfahren“ sei, bei dem ihm niemand reinzureden hätte. Auch die
Initiative hat kaum Näheres erfahren.
Zwar gab es für das Dialogforum eingeladene Interessenvertreter, als Mitwirkende mit Vorschlagsrecht, aber Mitwirkung war weder
erwünscht noch geduldet.
Und vom 22. bis 24. Juni folgen dann die Bürgerräte: Das
sind 30 – hoffentlich wirklich zufällig! – ausgewählte Weinheimer
EinwohnerInnen, die von „Experten“ informiert werden und dann untereinander
diskutieren dürfen. Herauskommen soll ein „Bürgergutachten“, von Moderatoren aufgeschrieben und dann dem Gemeinderat vorgelegt. Was der damit macht, ist allerdings seine Sache.
Was daran besser sein soll als ein Bürgerentscheid, bei dem alle WeinheimerInnen zur Teilnahme
aufgerufen sind? Dieses Rätsel bleibt ungelöst! Daher ist die Initiative von
dieser Art der Bürgerbeteiligung zum jetzigen Zeitpunkt nicht überzeugt. Zudem
erledigt dieses Verfahren keineswegs den Antrag auf Bürgerentscheid!
Und der Wuppertaler Professor macht klar:
Die BI sei nur eine von vielen Interessensvertretern. Die Landwirte übrigens auch.
Dabei vertritt die BI alle 4700 Weinheimer BürgerInnen, die
das Bürgerbegehren unterzeichnet haben und nun dringend auf den Bürgerentscheid
warten.Und die Landwirte sind nicht nur Grundeigentümer oder Nutzer
unserer Feldflur. Sie sorgen für unsere Ernährung und den Erhalt unserer
Landschaft. Trotzdem werden sie behandelt wie „jedes andere Gewerbe auch“, so der
Professor aus Wuppertal.