Hier der neueste öffentliche Schlagabtausch
zwischen der Stadt Weinheim
und der Initiative "Breitwiesen"
zwischen der Stadt Weinheim
und der Initiative "Breitwiesen"
Die heutige Stellungnahme der Stadt Weinheim zum Bürgerbegehren Breitwiesen:
Bei der Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Breitwiesen ist die Stadt in dieser Woche in Kontakt mit dem Karlsruher Regierungspräsidium eingetreten, nachdem der von der Stadt beauftragte Rechtsanwalt seine Stellungnahme Ende letzter Woche vorgelegt hat.
Zwischen Stadt und Regierungspräsidium wurde abgestimmt, dass sich die Stadt wie auch das Regierungspräsidium frühestens nach der Prüfung durch das Regierungspräsidium öffentlich zur Frage der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens äußern werden. Dies ist der Bedeutung des Themas wie auch den zu behandelnden Rechtsfragen geschuldet.
Über die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, also die Frage, ob das vorgelegte Bürgerbegehren alle rechtlichen Voraussetzungen aus der Gemeindeordnung erfüllt, muss abschließend der Gemeinderat entscheiden. Aufgrund der aufwendigen Unterschriftenprüfung und der laufenden Abstimmung über die rechtlichen Fragestellungen wird der Gemeinderat mit der Thematik aller Voraussicht nach in der Februarsitzung befasst werden."
Mit freundlichen Grüßen
Roland Kern (Stadt Weinheim)
Roland Kern (Stadt Weinheim)
Hier die Antwort der Initiative Breitwiesen:
Wir bleiben am Ball!
Nach dem großen Erfolg beim Unterschriftensammeln für einen Bürgerentscheid zum Thema Breitwiesen ist die Aktionsgemeinschaft weiter aktiv. Denn „es sind noch einige Hürden zu überwinden, um das geplante Gewerbegebiet nördlich der B38 zu verhindern“, wie Fritz Pfrang äußerte. So ist geplant, von einer auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei ein Rechtsgutachten anfertigen zu lassen. Mit zwei Kanzleien wurden Vorgespräche geführt, und beide verträten die Ansicht, das Bürgerbegehren sei durchaus rechtskonform.
Aufgrund der konfrontativen Haltung der Verwaltungsspitze werde es sehr wahrscheinlich auf einen Rechtstreit hinauslaufen, der Geld koste.
Nach dem großen Erfolg beim Unterschriftensammeln für einen Bürgerentscheid zum Thema Breitwiesen ist die Aktionsgemeinschaft weiter aktiv. Denn „es sind noch einige Hürden zu überwinden, um das geplante Gewerbegebiet nördlich der B38 zu verhindern“, wie Fritz Pfrang äußerte. So ist geplant, von einer auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei ein Rechtsgutachten anfertigen zu lassen. Mit zwei Kanzleien wurden Vorgespräche geführt, und beide verträten die Ansicht, das Bürgerbegehren sei durchaus rechtskonform.
Aufgrund der konfrontativen Haltung der Verwaltungsspitze werde es sehr wahrscheinlich auf einen Rechtstreit hinauslaufen, der Geld koste.
Deshalb wurde ein Rechtshilfefond gegründet, der helfen soll, den Willen der breiten Bevölkerung in einem Bürgerentscheidsverfahren festzustellen und dann durchzusetzen.
Befremdlich ist für die Aktionsgemeinschaft das Vorgehen der Verwaltung, die mit Geldern aus dem öffentlichen Haushalt eine Anwaltskanzlei beauftragte, um ein Gutachten gegen den erklärten Willen eines Großteils der Bevölkerung zu erstellen. Dieses Geld hätte gespart werden können: Das Regierungspräsidium erteilt Auskünfte kostenlos.
Befremdlich ist für die Aktionsgemeinschaft das Vorgehen der Verwaltung, die mit Geldern aus dem öffentlichen Haushalt eine Anwaltskanzlei beauftragte, um ein Gutachten gegen den erklärten Willen eines Großteils der Bevölkerung zu erstellen. Dieses Geld hätte gespart werden können: Das Regierungspräsidium erteilt Auskünfte kostenlos.
Die Initiative setzt auf mehr Bürgernähe bei den Stadträtinnen und Stadträten. Diese haben es auf jeden Fall in der Hand, den Weinheimer Bürgerinnen und Bürgern Gehör in der wichtigen Frage großflächiger Gewerbeansiedlungen in Weinheim zu verschaffen, so Ingrid Hagenbruch.
Auch im Falle eines Bürgerentscheids werden Mittel für die weitere Arbeit der Initiative benötigt.
Ein Spendenkonto ist eingerichtet bei der
BUND Ortsgruppe Weinheim,
Volksbank Weinheim, BLZ 67092300, Kontonr. 2267209
Verwendungszweck: "Spende Breitwiesen“
Bitte mit voller Adresse, damit Sie eine Spendenquittung erhalten!
Bitte mit voller Adresse, damit Sie eine Spendenquittung erhalten!